Eine Insolvenz hat für Betroffene oft unangenehme Folgen: Sie können nicht mehr frei über das eigene Vermögen verfügen, müssen den Insolvenzberater unverzüglich über alle finanziellen Änderungen oder Wohnungswechsel informieren, tragen die Kosten für das Insolvenzverfahren und erhalten eine negative Schufa-Auskunft in München.
Die Insolvenz sollte daher stets nur als letzter gangbarer Weg aus den Schulden angesehen werden. Darüber, welche Möglichkeiten es gibt, schuldenfrei ohne Insolvenz zu werden, informiert Sie die Schuldnerhilfe München e.V. kompetent und detailliert – vereinbaren Sie noch heute Ihren unverbindlichen Erstberatungstermin mit unserer Schuldnerberatung in München.
Schuldenfrei ohne Insolvenz ist möglich – die Schuldnerhilfe München zeigt Ihnen, wie das geht!
Was ist eine Insolvenz?
Eine Insolvenz tritt ein, wenn eine Person oder ein Unternehmen zahlungsunfähig ist und seine Schulden nicht mehr begleichen kann. Es folgt ein gesetzlich geregeltes Verfahren, bei dem das Vermögen des Schuldners verwaltet wird, um Gläubiger so gerecht wie möglich zu bedienen.
Schulden abbauen und Insolvenzverfahren vermeiden: So können Sie schuldenfrei ohne Insolvenz werden
Nicht nur Zahlungspflichtige haben ein Interesse daran, schuldenfrei ohne Insolvenz zu werden – auch für Gläubiger ist die Vermeidung der Verbraucher- oder Unternehmensinsolvenz oftmals die sinnvollere Lösung. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber die Möglichkeit der gütlichen Einigung vor der Einleitung eines Insolvenzverfahrens vor.
Durch die fachkundige Unterstützung im Rahmen einer Insolvenzberatung in München durch die Schuldnerhilfe bestehen günstige Aussichten auf die Vermeidung der Insolvenz, wenn ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet wird.
Schuldenfrei ohne Insolvenz – durch das außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren.
Das dem Insolvenzverfahren vorgeschaltete Schuldenbereinigungsverfahren hat das Ziel, eine gütliche Einigung zwischen Schuldnern und Gläubigern zu erzielen. Dabei kann eine Einigung sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich erreicht werden – erst, wenn die Einigung scheitert, kann die Insolvenz angemeldet werden.
- Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Um schuldenfrei ohne Insolvenz zu werden, muss der Schuldner allen Gläubigern einen Vorschlag, den sogenannten Schuldenbereinigungsplan, unterbreiten. Dabei kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht: Neben der Vereinbarung einer Ratenzahlung zur vollständigen Tilgung der Schulden ist auch ein Schuldenvergleich denkbar, bei dem die finanziellen Verpflichtungen teilweise abbezahlt und teilweise erlassen werden. Dabei ist auch letztgenannte Variante für Gläubiger interessant, da die Rückzahlungen (abhängig von Schuldenhöhe, Anzahl der Gläubiger und Situation des Schuldners) oftmals höher sind als bei einer Insolvenz. - Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
Scheitert der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan, weil nicht alle Gläubiger dem Plan zugestimmt haben, kann vor Einleitung einer Insolvenz auch ein sogenanntes gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden. In der Regel wird ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan dann vom Amtsgericht durchgeführt, wenn im außergerichtlichen Plan bereits eine Kopf- und Summenmehrheit zugestimmt hat. Ablehnende Gläubiger können im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan vom Amtsgericht durch eine Zwangszustimmung ersetzt werden, wenn dem Plan eine Kopf- und Summenmehrheit zugestimmt hat. Somit wäre dieser Plan dann auch ohne Einleitung eines Insolvenzverfahrens erfolgreich, obwohl nicht alle Gläubiger zugestimmt haben.
Die erfolgreiche Einleitung des Schuldenbereinigungsverfahrens ist das Ziel unserer Schuldnerhilfe. Gerne informieren wir Sie individuell darüber, wie realistisch die Aussichten für Sie sind, schuldenfrei ohne Insolvenz zu werden – vereinbaren Sie Ihren Beratungstermin!
Schuldenfrei ohne Insolvenz: Darum sollten Sie die kompetente Unterstützung der Schuldnerhilfe München in Anspruch nehmen
Das Schuldenbereinigungsverfahren ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben – nur wenn dieses nachweislich scheitert, ist eine Insolvenzeröffnung möglich. Damit es gelingt und Sie schuldenfrei ohne Insolvenz werden, sollten Sie sich die fachkundige Unterstützung der Schuldnerhilfe München sichern – wir konnten bereits viele Mitglieder vor einer drohenden Insolvenz bewahren.
Schuldenfrei ohne Insolvenz – diese Hilfe erhalten Sie bei unserer Schuldnerberatung:
- Schnelle Hilfe: Damit der Schuldenberg nicht immer weiter wächst, sind wir schnell für Sie da! Bei einem zeitnahen Erstberatungstermin verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre finanzielle Situation, zeigen Lösungswege auf und informieren Sie zu den notwendigen Maßnahmen für die Schuldenbereinigung.
- Professionelle Hilfe: Für die Verhandlungen mit den Gläubigern ist Fingerspitzengefühl gefragt. Dafür erstellen wir einen umfassenden Schuldenbereinigungsplan und kommunizieren die Vorteile für die Gläubiger verständlich und nachvollziehbar.
- Vertrauliche Hilfe: Schuldenfrei ohne Insolvenz und ohne Stigmatisierung – dafür bleiben Ihre Daten bei unserer Schuldnerhilfe absolut vertraulich. Außer den zuständigen Stellen wie Gläubigern oder dem Gericht erfährt niemand, dass Sie unsere Unterstützung zum Schuldenabbau nutzen.
- Transparente Hilfe: Als seriöse Schuldnerberatung informieren wir Sie bei unserem ersten Beratungstermin ausführlich über unser methodisches Vorgehen, das damit verbundene Honorar und die Zahlungsmöglichkeiten. Darüber hinaus entstehen keinerlei Kosten für Sie.
Möchten auch Sie schuldenfrei ohne Insolvenz leben? Dann vereinbaren Sie noch heute Ihren unverbindlichen Beratungstermin mit der Schuldnerhilfe München e.V. – wir unterstützen Sie gern!
Sie können im Rahmen eines kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräches einen Einblick in die entsprechenden Unterlagen (Nachweisbarkeit der Fälle) nehmen. Auszugsweise haben wir Ihnen einen Teil der Ergebnisse unserer Arbeit in der Vergangenheit dargestellt.
In vielen Fällen kann eine Insolvenz vermieden werden, dies hängt aber immer von der individuellen Ausgangssituation ab [Höhe des Nettoeinkommens, Höhe der Schulden, Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen (Kinder), Anzahl der Gläubiger, Höhe der möglichen monatlichen Ratenzahlung an die Gläubiger etc.]. Wenn der Vergleich scheitern sollte, kann die Entschuldung immer noch über das Insolvenzverfahren stattfinden.
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. S. aus M.; geschieden; 2 Kinder
Schuldsumme:
€ 1.199.410,17.- bei 5 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 13.680.-, zahlbar in 72 Raten je € 190.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten,
Gesamtersparnis: € 1.185.730,17.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 98.86%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. B. aus B.; verheiratet
Schuldsumme:
€ 35.496,72.- bei 8 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 20.340.-, zahlbar in 36 Raten je € 565.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten,
Gesamtersparnis: € 15.156,72.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 42.70%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Fr. E. aus M.; geschieden
Schuldsumme:
€ 84.421,70.- bei 5 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 25.740.-, zahlbar in 99 Raten je € 260.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten,
Gesamtersparnis: € 58.681,70.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 69.51%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Fr. L. aus M.; verheiratet; 1 Kind
Schuldsumme:
€ 126.071,38.- bei 12 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 25.200.-, zahlbar in 72 Raten je € 350.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 100.871,38.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 80.01%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Fr. H. aus M.; verheiratet; 1 Kind
Schuldsumme:
€ 44.680,82.- bei 2 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 16.560.-, zahlbar in 72 Raten je € 230.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 28.120,82.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 62.94%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. O. aus U.; verheiratet; 2 Kinder
Schuldsumme:
€ 294.708,51.- bei 4 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 148.500.-, zahlbar in 99 Raten je € 1.500.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 146.208,51.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 49.61%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. S. aus M.; geschieden
Schuldsumme:
€ 41.372,85.- bei 2 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 8.000.-, zahlbar als Einmalzahlung durch einen Freund bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 33.372,85.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 80.66%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. F. aus M.; ledig; keine Kinder
Schuldsumme:
€ 43.827,60.- bei 23 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 25.200.-, zahlbar in 72 Raten je € 350.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 18.627,60.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 42.50%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. G. aus M.; ledig; keine Kinder
Schuldsumme:
€ 32.892,57.- bei 1 Gläubiger
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 15.840.-, zahlbar in 36 Raten je € 440.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 17.052,57.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 51.84%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. S. aus M.; ledig; keine Kinder
Schuldsumme:
€ 58.555,03.- bei 2 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 42.760,92.-, zahlbar in 72 Raten je € 584,11.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten, sowie einer Einmalzahlung in Höhe von € 705.-
Gesamtersparnis: € 15.794,11.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 26.97%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. H. aus M.; ledig; keine Kinder
Schuldsumme:
€ 61.571,12.- bei 4 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 27.000.-, zahlbar in 36 Raten je € 750.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 34.571,12.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 56.15%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Fr. M. aus A.; verheiratet
Schuldsumme:
€ 21.513,15.- bei 11 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 10.800.-, zahlbar in 72 Raten je € 150.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 10.713,15.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 49.80%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. T. aus M.; verheiratet; 3 Kinder
Schuldsumme:
€ 57.085,64.- bei 8 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 23.760.-, zahlbar in 72 Raten je € 330.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 33.325,64.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 58.38%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. M. aus M.; verheiratet; 1 Kind
Schuldsumme:
€ 67.903,92.- bei 4 Gläubigern
Ergebnis:
Durchsetzung des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
(vom gerichtlichen Plan sind auch Mithaftende/Bürgen erfasst)
Reduzierung der Forderung auf € 21.600.-, zahlbar in 72 Raten je € 300.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 46.303,92.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 68.19%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Hr. A. aus M.; ledig
Schuldsumme:
€ 52.444.- bei 3 Gläubigern
Ergebnis:
Reduzierung der Forderung auf € 7.200.-, zahlbar in 72 Raten je € 100.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 45.244.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 86.27%
Insolvenzvermeidung durch Schuldenregulierung
Fr. H. aus M.; ledig
Schuldsumme:
€ 6.640,89.- bei 2 Gläubigern
Ergebnis:
Durchsetzung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans
(vom außergerichtlichen Plan sind auch Mithaftende/Bürgen erfasst)
Reduzierung der Forderung auf € 2.880.-, zahlbar in 72 Raten je € 40.- bei Wegfall weiterer Zinsen und Kosten
Gesamtersparnis: € 3.760,89.- (zzgl. ersparter Zinsen, Kosten)
Schuldenreduzierung: 56.63%